28.5.07

Neue EU ÖPNV-Verordnung

Der vom Verkehrsministerrat dem Gesetzgebungsverfahren zugeführte Entwurf einer ÖPNV-Verordnung wird voraussichtlich dazu führen, dass der bisher von dem Gemeinden durch eigene Verkehrsbetriebe durchgeführte, strukturell defizitäre ÖPNV zumindest auf niedrigem Niveau weitergeführt werden kann.

Damit scheint sich das in Deutschland praktizierte Modell im Gemeinschaftsrecht mehr und mehr Freiräume zu erkämpfen.

An sich verbietet das europäische Recht die grundlose Bevorzugung kommunaler und staatlicher Unternehmen ohne fairen Wettbewerb. Dies hat Hoffnungen geweckt, dass ein frischer gemeinschaftsrechtlicher Wind die verkrusteten Strukturen des intransparenten, nicht kundenbezogenen und chronisch defizitären öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland beiseite fegt.

Doch die Lobby der Staatsunternehmen scheint sich langsam aber sicher gegen die Interessen der Bürger an einem hochwertigen und kostengerechten ÖPNV durchzusetzen. Der Wettbewerb mit seiner kostensenkenden Wirkung bleibt wohl weiter außen vor. Busse werden wohl weiter über die Stromrechnung von Bürgern quersubventioniert. Und Verkehrsbetriebe können es sich weiterhin leisten, Routen und Häufigkeit der Strecken nach bürokratischen Kriterien statt konsequent nach Nachfrage festzulegen.

Die geringen Verbesserungen durch die Verordnung sollen erst nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren greifen. Doch auch das ist der Lobby noch zuwenig. Auch bei Ausschreibungen in der Größenordnung von hohen Millionenbeträgen plädieren sie für die freihändige Vergabe.

Zwar sollen Spielräume für die Kommunen erhalten bleiben. Doch diese müssen immer auch unter demokratischer Kontrolle bleiben. Kommunen, die das beste Angebot wahrnehmen wollen haben nichts zu befürchten.

Wer hingegen Schutz vor dem Vergaberecht und Schutz vor Wettbewerb für sich verlangt tut nichts anderes als vor seiner Verantwortung zu fliehen, seinen Bürgern die besten und kostengünstigsten Dienstleistungen anzubieten.