Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat den Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz gestern in Teilen vorläufig auf Eis gelegt.
Mit seiner Entscheidung vom 11.2.2008 setzt das Gericht das Rauchverbot in Kneipen in Rheinland-Pfalz einstweilen aus.
Diese Einschränkung gilt jedoch nur, als das Rauchverbot sich auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte bezieht.
Nur hier sah das Gericht den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinter die wirtschaftlichen Interessen der Gastwirte zurücktreten.
Damit dürfte der weit überwiegende Teil der Gaststätten von dieser Entscheidung nicht betroffen sein.
Die Entscheidung hat keinen endgültigen Charakter. Das Gericht wird im Hauptsacheverfahren möglicherweise auch für die oben angesprochenen Kneipen ein Rauchverbot für rechtmäßig erklären.
Zum Hintergrund: Als eines der letzten Bundesländer wird in Rheinland-Pfalz ab Freitag ein Raucherbot wirksam. Die Landesregierung Beck hat mit ihrer absoluten SPD-Landtagsmehrheit ein ab dem 15.2. wirksames Rauchverbot in Gaststätten eingeführt. Kritisiert worden war, dass die Regierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Fastnachtskampagne abgewartet hatte.