Der Finanzausschuss des Mainzer Stadtrats hat sich in nicht-öffentlicher Sitzung gegen den Wettbewerb auf dem Mainzer Strom- und Gasmarkt entschieden und den Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Mainz um 20 Jahre verlängert anstatt auf das Angebot der Konkurrenz einzugehen (siehe Berichterstattung).
Befremdlich erscheint die Begründung, mit der SPD-Finanzdezernent Kurt Merkator die Vergabe rechtfertigte. Er führte an, dass eine Stärkung der Stadtwerke wegen der Vorteile der Quersubventionierung zu begrüßen ist.
Doch genau diese Argumentation lässt sich nach Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr ohne weiteres vertreten.
Aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2007 folgt, dass die bisher auch in Mainz betriebene Quersubventionierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu qualifizieren sein könnte.
Bei der Quersubventionierung gleichen die Verluste von strukturell verlust-bringenden Töchtern des Verbundes (Beispiel: Bäderbetriebe, ÖPNV) die Gewinne aus lukrativen Geschäftszweigen des Verbundes (Strom- und Gasvertrieb) aus und senken so den Gesamtgewinn und damit die Steuerzahlungen des Querverbundes. Damit brachte die Auslagerung von defizitären Aufgaben auf solche städtische Gesellschaften einen Steuervorteil. Genau diesen Kern des Modells hat nun das BFH angegriffen. Ähnlich wie bei der privaten Liebhaberei sollen laut BFH solche Konstruktionen nicht zu einer berücksichtigungsfähigen Senkung des Gewinns des Verbundes führen, da sie in Wirklichkeit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Stadt seien. Denn kein gewissenhafter Kaufmann würde auf Dauer strukturell verlustbringende Unternehmen betreiben. Vielmehr liegt es allein im Interesse der Stadt als Gesellschafterin des Verbundes.
Finanzdezernent Merkator ist nun gefordert, die Konsequenzen dieser neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Situation in Mainz zu ziehen. In Frankfurt sind als Folge des Urteils bereits Maßnahmen getroffen worden (siehe Artikel der FAZ). Auch andere Städte passen sich den neuen Rahmenbedingungen an.
Eine Stärkung der Mainzer Stadtwerke durch Wiedererteilung der Konzession mag trotz dem nun zu befürchtenden geringen Wettbewerb im Gesamtinteresse der Stadt sein. Jedoch sollte die Diskussion nicht mit falschen oder überholten Argumenten geführt werden.
(frühere Artikel zum Thema)